Ein gemeinsamer Zug von Piratengemeinschaften waren die weitgehenden Mitspracherechte, die der Einzelne genoss, und die man durchaus als "protodemokratische" Strukturen ansehen kann. Im Gegensatz zur zeitgenössischen ständischen Gesellschaftsordnung, wählten die Seeräuber ihren Kapitän und ihre Offiziere selbst, teilten die Beute zu gleichen Teilen unter sich auf und setzten ein anderes Strafsystem ein, als auf Marine- oder Handelsschiffen. Sie begrenzten die Autorität des Kapitäns, der bei der Verfolgung einer Prise und im Kampf absolute Autorität besaß, aber ansonsten durch die Mehrheit regiert wurde. Außer einem größeren Anteil an der Beute genoss er kaum Privilegien: kein besseres Essen, keine Offiziersmesse, keine spezielle Unterbringung. Mehr noch, was die Mehrheit gab, konnte sie auch nehmen, und daher war es keine Seltenheit, dass Kapitäne abgesetzt wurden, zum Beispiel wegen Feigheit, Grausamkeit, der Weigerung, bestimmte Schiffe zu kapern und zu plündern, wie im Fall von Charles Vane 1718, oder sogar, wenn sie zu sehr Gentleman waren, wie es Edward England 1721 passierte. Nur selten blieb ein Kapitän länger als drei oder vier Jahre in seiner Position.
Eine weitere Einschränkung der Macht des Kapitäns garantierte der Maat, der gewählt wurde, um die Interessen der Mannschaft zu vertreten und zu schützen. Der Rat, eine Versammlung, bei der alle Männer eines Schiffes Mitspracherecht hatten, stellte die höchste Autorität dar. Bei Meinungsverschiedenheiten über das weitere Vorgehen, besonders nach Ausbleiben von Beute, führte dies oft zu Konflikten und zum Auseinanderbrechen der Piratengemeinschaft.
Gegenüber den Satzungen, die sich die Piraten selbst gaben, wurde dem Einzelnen nicht weniger Gehorsam abverlangt, wie sie auch die europäischen Nationen gegenüber ihren Gesetzen forderten. Von Bartholomew Roberts (Karibik, später Westafrika; 1718–1722), auch Black Barty genannt ist zum Beispiel bekannt, dass er zur Aufrechterhaltung der Ordnung an Bord folgende Regeln aufgestellt hat: